Pioniere des Polizeinotrufs 1. Polizeioberst L. Voit, Leiter des Nachrichtentechnischen Amtes im Polizeipräsidium Berlin
2. Fritz Lein, Direktor der Berliner Notruf A.G.
3. R. Bügler, Abteilungsdirektor der Siemens & Halske A.=G
"Die erste Polizeimelderanlage in Deutschland (1) ist am 13. März 1924 dem Polizeipräsidium Berlin und damit dem Betrieb übergeben worden. Zweck und Art einer solchen Anlage sind so wenig bekannt, daß eine Klarlegung erwünscht sein dürfte." Bügler (1924), S. 155. In Anmerkung 1) folgt der ergänzende Hinweis: "Abgesehen von einer kleinen älteren Anlage in einem Teile der Stadt Kristiania zugleich die erste in Europa." Ebd.
Sinn des Polizeinotrufs
- Alarmierung bei „Gefahr im Verzuge“ (Voit 1932, S. 216)
- „Zur Herbeirufung polizeilicher Hilfe wird in Berlin eine Pol.=Meldeanlage errichtet.“ (RdErl. D. MdI. V. 23.7.1926 - II M 16 Nr. 15, S. 720)
- „Die Polizei=Notruf=Anlagen dürfen nur im Falle der Gefahr betätigt werden. Der Polizeipräsident ist berechtigt, für jeden Fall unberechtigten Alarms einen Betrag von 20 RM zu verlangen.“ (RdErl. D. MdI. V. 23.7.1926 - II M 16 Nr. 15, S. 732)
Quelle: Ministerial=Blatt für die Preußische innere Verwaltung, herausgegeben im Preußischen Ministerium des Innern. 87. Jahrgang, Berlin 1926 (Carl Heymanns Verlag)
Konsequenz bei Missbrauch/Fehlalarm
RdErl. D. MdI. v. 23.7.1926 - II M 16 Nr. 15, 724, 727 und 732: Sperrmöglichkeit RdErl. D. MdI. v. 23.7.1926 - II M 16 Nr. 15, 731
Absicherungsklausel
- „Polizeiliche Hilfe wird gewährt, soweit dies die polizeilichen Interessen im Rahmen der vorhandenen Kräfte zulassen.“ (RdErl. D. MdI. V. 23.7.1926 - II M 16 Nr. 15, 732):
- „Auf jedem bei der Zentrale einlaufenden Melderuf (wird) unverzüglich, soweit dies möglich ist, polizeiliche Hilfe geleistet.“ (RdErl. D. MdI. V. 23.7.1926 - II M 16 Nr. 15, 726)
- Ausschluss von Schadenersatzansprüchen (RdErl. D. MdI. V. 23.7.1926 - II M 16 Nr. 15, 732, hierzu auch 723)
Polizei-Notruf-Privat-Hauptmelder bzw. Polizei-Notruf-Privat-Anlage
„Jede (Polizei-Notruf-Privat-, T.L.) Anlage besteht zunächst aus dem Hauptmelder ... . Der Hauptmelder enthält ein Laufwerk, das zur Übermittlung des Polizei-Notrufes an das Überfallkommando dient. Ausgelöst wird der Hauptmelder durch Zug an dem Griff wie bei der Notbremse ... Die Auslösung des Hauptmelders führt seinen Ablauf herbei. Er gibt auf der Verbindungsleitung zum Überfallkommando eine Nummer durch und bewirkt eine Alarmierung bei der Empfangszentrale ... . Hier wird die Meldung unter Angabe der Meldernummer auf einem Papierstreifen abgedruckt ... . Aus der Zahl kann der Beamte entnehmen, von welcher Anlage der Alarm ausgeht. In einer nach den anrufenden Nummern geordneten Kartei liegt für jeder Anlage eine Karte, auf der Name, Wohnung des Hilferufenden sowie Anfahrtsweg verzeichnet sind. aus einem unter Plombenverschluß befindlichen Schlüsselschrank können die zum Aufschließen der Räumlichkeiten des Hilferufenden vorhandenen Schlüssel entnommen werden. Bereits bei Eingang der Alarmmeldung hat sich das Überfallkommando fertiggemacht, und nach etwa ein bis zwei Minuten fährt die Polizei zu dem Hilferufenden." (Voit 1932, S. 217).
Zur Beschreibung einer Notrufanlage vgl. auch Fritz Lein, Direktor der Berliner Notruf A.G. in der Zeitschrift Die Polizei, Heft 19/1926, Seiten 559-561
"Gegen eine mäßige Miete ist jeder Privatperson die Möglichkeit gegeben, sich durch einen Notrufmelder an die Polizeimelderanlage anschließen zu lassen. Diese Privat-Notruf-Melder enthalten lediglich einen automatischen Ruf zum nächsten Überfallkommando, keine Fernsprechverbindung. Die Notrufmelder sind kleine Kästchen, mit einem Handgriff. Zieht man an dem Griff, so wird ein Uhrwerk ausgelöst und auf der Zentrale des Überfallkommandos erscheint die Nummer des gezogenen Melders, wie bei dem Straßenmelder. Der Beamte ersieht aus einer Kartei den Teilnehmer und das Überfallkommando rückt aus, nachdem vorher dem Teilnehmer durch ein Summerzeichen bekanntgegeben wurde, daß sein Ruf angekommen und das Überfallkommando ausrückt. Damit das Überfallkommando bei verschlossenen Häusern oder Geschäftsräumen ebenfalls hineinkommt, kann bei dem Überfallkommando in plombierten Kästchen der betreffende Schlüssel aufbewahrt werden. Dies ist dann auf der Karteikarte ausdrücklich vermerkt." Lein 1926, S, 560 f.
Überfallkommando Quelle: Schmidt (1930), S. 60
Überfallkommando Quelle: Scholl (1977), S. 60
Fiskalische Aspekte
- „Die Anlagekosten müssen ... von der die Anlage bauenden Firma allein getragen werden. Die Firma erhält dann das Recht, in den Wohnungen oder in den Geschäftsräumen von Privatpersonen usw. gegen Entgelt Ruf= und Raumschutzanlagen (720) anzulegen, die in einer Zentrale des zuständigen Überfallkommandos der Polizei enden. Für die ersten 20, von da ab für je weitere 10 Rufanlagen hat die Firma unentgeltlich einen öffentlichen Straßenmelder aufzustellen, der lediglich von Beamten der Polizei genutzt werden darf.“ (RdErl. D. MdI. V. 23.7.1926 - II M 16 Nr. 15, 721)
- Vertrag Firma und Preußische Fiskus
- Vertrag Firma und Kunde
- Firmen u.a.: Siemens & Halske und Berliner Notruf A. G.
Meldersystem aus Privat-Meldern (kleine Melder mit Zug) und Polizeimeldern Quelle: Lein (1926), S. 559; Voit (1932), S. 216
Einheitliche Notrufnummer 110: Düsseldorf 1951, bundesweit 1957
"... Notrufnummer 110 ... weil alle, denen es wegen des Menschen um die schnelle Erreichbarkeit der Polizei ging und geht und deren Arbeit deshalb nicht von Eitelkeiten her begründet war und ist, wissen und beweisen können, daß es diesen besonderen Dienst der DBP bereits 1951 in Düsseldorf und bundesweit als Eintrag im amtlichen Fernsprechbuch seit Januar 1957 gibt." (Gramatte 3/1978, S. 90)
"Zunächst war es die Nummer 01, mit der das Überfallkommando der Polizei alarmiert werden konnte. Später mußte dafür aus technischen Gründen die Nummer 81 verwendet werden. In den Jahren 1951/52 hatte sich die Erkenntnis der Zweckmäßigkeit eines einheitlichen Notrufes, auch oder gerade wegen der ersten Erfahrungen in Düsseldorf, so stark gefestigt, daß die Angelegenheit nunmehr ununterbrochen fortgeschrieben und der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen (BMP) intensiv damit befaßt wurde." (Gramatte 3/1978, S. 90).
"Bereits im Jahre 1957 wurden im Fernsprechnetz der DBP zwei einheitliche Kurzrufnummern eingeführt: Polizei 110 Feuerwehr 112. Schon damals hatte man erkannt, daß eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine schnelle Hilfeleistung in Notfällen eine einprägsame Notrufnummer ist." (Eckhardt 21/1973, S. 797)
Aufzeichnungsmöglichkeit von Notrufen
"... besteht die Möglichkeit, die Gespräche über den Polizeinotruf 110 auf Tonbandaufzeichnungsgeräten festzuhalten." (Peuker 1967, S. 29)
Missbrauch / Fangen von Anrufen
"Gegen böswillige Anrufer, die den Polizeinotruf 110 mißbrauchen, besteht in der Amtstechnik der Deutschen Bundespost eine Einrichtung zum ‘Fangen’ der Anschlußnummer des mißbräuchlich anrufenden Teilnehmers, der damit festgestellt werden kann. Die Fangeinrichtung im Amt wird tätig, sobald nach Erkennen des mißbräuchlichen Anrufes der Polizeibeamte eine bestimmte Kennziffer wählt." (Peuker 1967, S. 29)
Polizeirufkommando-Karteisystem
"Zugleich mit der Aufstellung eines Polizeirufkommandos im Jahre 1926 richtete sich die Polizeidirektion Karlsruhe eine Kartei dergestalt ein, daß für jeden Anschlußnehmer eine Karteikarte eingelegt wurde, welche die Nummer des Melders, Namen, Wohnung und Fernsprechnummer des Teilnehmers sowie eine einfache, nach dem Augenschein entworfene Lageskizze des zu schützenden Gebäudes enthielt, aus der die Lage des Melders und der beste Zugang dahin ersichtlich waren. In räumlicher Verbindung mit dieser Kartei wurden die von den Netzteilnehmern überlassenen Wohnungsschlüssel in besonderen, durch Aufschrift der Meldenummer gekennzeichneten, verschnürten Pappkästchen aufbewahrt. Aber schon im Jahre 1927 wurde dieses Karteisystem durch ein Mappensystem abgelöst." (Schmidt 1930, S. 498)
Relevanz von Nachrichtenmitteln / Fernmeldemitteln (in Krisen)
"...Oberst Voit... ‘Die bestgeleitete Polizei ist beeinträchtigt ohne eigene vollkommenste Nachrichtenmittel, die allein ein schlagartiges Zusammenziehen von Kräften und deren Einsetzen an plötzlich gefahrdrohend werdenden Stellen ermöglichen ‘." (Peuker 1967, S. 8)
"Nachkriegswirren der zwanziger Jahre" (Peuker 1967, S. 8)
"Die wachsende Unsicherheit auf den Straßen des Reiches, verursacht durch Vertiefung politischer und sozialer Gegnerschaft bei gleichzeitig ansteigender Kriminalität stellte auch an die Polizei und ihre Fernmeldemittel immer größere Anforderungen im Hinblick auf Sicherheit und Schnelligkeit." (Peuker 1967, S. 9)
Technik und Fortschritt
"Die schnelle Entwicklung der Technik auf allen Gebieten stellte auch an die Polizei laufend neue Aufgaben. Angesichts dieser Tatsache wurde im Jhahre 1928 in Berlin die Polizeischule für Technik und Verkehr gegründet. Aus Anlaß ihrer Eröffnung schrieb der damalige Preußische Innenminister A. Greszinski: ‘Die Technik hat in ihrem Siegeszuge durch die Welt nicht vor dem Staate und seinen Einrichtungen haltgemacht. Die sich aus der Entwicklung der Technik ergebenden Forderungen beherrschen in steigendem Maße jede Organisationstätigkeit. So hat denn die Technik immer mehr Eingang in die Exekutive gefunden. Diese Entwicklung zeigt sich am deutlichsten bei der Polizei und ihren Einrichtungen. ... Fernsprecher ... Eine moderne Polizei wird ihre Aufgabe, Freund und Schützer der Volksgenossen zu sein, nur dann erfüllen können, wenn sie mit aufmerksamem Blick die Entwicklung der Technik und das Anwachsen des sich aus der Technik ergebenden Verkehrs verfolgt. ... So ergibt sich für die Polizei die doppelte Aufgabe, nach Maßgabe des Möglichen ihre eigenen technischen Einrichtungen dem neuzeitlichen Stande anzupassen, sowie andererseits die Entwicklung der Technik mit sachkundigen Augen zu verfolgen, um die notwendigen Lehren für die ständige Anpassung der polizeilichen Tätigkeit an die Erfordernisse des durch die Technik beeinflußten, praktischen Lebens zu erreichen.’" (Peuker 1967, S. 15)
Polizeinotruf 110-Sinn dieser Institution
"Für die Polizei ist der Polizeinotruf 110 nur ankommend geschaltet. Damit ist es ausgeschlossen, daß der Polizeinotruf 110 durch die Polizei für abgehende Gespräche belegt werden kann. Das Risiko von Besetztfällen bei Hilfeersuchen an die Polizei wird dadurch verringert und die Bereitschaft der Polizei zur Hilfeleistung größer." (Peuker 1967, S. 29)
Gebührenfreier Polizeinotruf - Diebstahl von Zehnpfennigstücken
"Das Bestreben der Polizei geht dahin, den Polizeinotruf 110, der sich seit seiner Einführung bewährt hat, noch wirkungsvoller zu gestalten in der Weise, daß ein gebührenfreier Polizeinotruf 110 über Münzfernsprecher möglich sein soll.
Nur schnelle Hilfe ist wirkliche Hilfe!
Die Polizei kann aber nur dann schnell helfen, wenn sie auch schnell gerufen wird. Wie oft aber ist polizeiliche Hilfe notwendig, die von einem Münzfernsprecher aus angefordert werden soll, und daß es dabei an den zwei Zehnpfennigstücken mangelt. Von diesen fehlenden zwei Zehnpfennigstücken kann bei plötzlichem Hilfebedürfnis sehr viel abhängen. Diesem Zustand soll dadurch abgeholfen werden, daß vor etwa 8 Jahren in den Städten Düsseldorf, Frankfurt/M. und Hamburg Versuche durchgeführt wurden, den gebührenfreien Polizeinotruf 110 durch einige in einen besonderen Behälter des Münzfernsprechers hinterlegte Zehnpfennigstücke sicherzustellen. Diese Zehnpfennigstücke sollten bei polizeilichem Hilfebedürfnis vom Anrufenden verwendet werden, wenn dieser kein Kleingeld bei sich hatte. Diese versuchsweise Einrichtungen waren der Bevölkerung bekanntgegeben worden. An die freiwillige Mithilfe der Bevölkerung zur Erhaltung dieser Einrichtung wurde appelliert, da sie doch ausschließlich der Sicherheit der Bevölkerung dienen sollte. Die Versuche schlugen fehl, das Geld wurde gestohlen!
Seitens der Polizei wurden die Besprechungen mit der Deutschen Bundespost zum Erreichen eines gebührenfreien Polizeinotrufes 110 von Münzfernsprechern fortgesetzt. Technische Lösungen für einen gebührenfreien Polizeinotruf 110 von Münzfernsprechern aus sind möglich." [allerdings Kostenaspekt bei der notwendigen Nachrüstung von 30 000 Münzfernsprechern] (Peuker 1967, S. 30)
Polizeirufanlagen
"Die Polizeirufanlagen (PRA) sind als weiteres Fernmeldemittel bei der Polizei seit 1957 eingeführt und haben die Aufgabe, Hilfe- und Auskunftsersuchen sowie sonstige Meldungen an die Polizei zu vermitteln. Der Ursprung der heutigen PRA geht bereits bis in die Mitte der zwanziger Jahre zurück. Schon um 1925 waren in Berlin durch die Polizei sogenannte Straßenmelder eingerichtet worden ... Diese Straßenmelder durften lediglich von Polizeibeamten benutzt werden. ... die heutigen PRA (sind) so eingerichtet, daß sie neben der Möglichkeit, Polizeigespräche zu führen, weitgehend der Bevölkerung dienen." (Peuker 1967, S. 30)
Polizeirufsäule
"Eine taktisch wertvolle Erweiterung des örtlichen polizeilichen Fernsprechnetzes bedeutet die Aufstellung der Polizei-Rufsäulen. Über eine Freisprechanlage (Mikrofon und Lautsprecher) kann die Bevölkerung sich jederzeit mit Hilfeersuchen, Einholung von beliebigen Auskünften oder sachdienlichen Hinweisen an das Polizeirevier wenden. Für den Polizeibeamten ist eine besondere Fernsprecheinrichtung (Handfernsprecher) geschaffen, die eine beschränkte Sicherheit gegen das Mithören umstehender Personen garantiert. Mit Hilfe einer vom Revier eingeschalteten Blinkleuchte können Polizeibeamte zur Entgegennahme von Aufträgen an den Melder gerufen werden." (o.A., in: Sonderausgabe der Fachzeitschrift PTV 1958: Essen und seine Polizei, S. 459)
Polizeirufsäule Quelle: Hörath (1957), S. 16
Fehlalarme
"... häufige Fehlalarme (können) eine gewisse Unsicherheit im Hinblick auf die Alarmechtheit aufkommen lassen." (Peuker 1967, S. 33)
Verhältnis Technik und Personal (Motivation und Schulung)
"Der reibungslose und sichere Betriebsablauf beim Aufbau von Fernsprechverbindungen wird sichergestellt durch Fernsprechanlagen hoher Fertigungsgüte. Er verlangt aber auch ein gut ausgebildetes und einsatzfreudiges Personal für Instandhaltung und Bedienung der Fernsprechnebenstellenanlagen innerhalb der Polizei. Diese ungenannten Frauen und Männer an den Bedienungsplätzen und in den Gestellräumen der Polizei-Nebenstellenanlagen wirken mit im täglichen Dienen und Helfen. Sie seien bei der Wertbemessung der Polizeifernsprechwesens nicht vergessen." (Peuker 1967, S. 37)
Fernsprechdisziplin
"Es ist eine reine Erziehungssache, daß nur das Notwendigste durch den Fernsprecher erledigt wird. Freilich bedarf die Beamtenschaft, vor allen Dingen der Nachwuchs, einer dauernden Erziehung dahin, daß unnötige Gespräche vom Telephon fernbleiben. Fernsprechdisziplin, bei der vor allen Dingen jeder erst seine Behörde und seinen Namen nennt und bei der jeder sein Begehren kurz und klar ausdrückt, ist freilich notwendig; sie kann anerzogen werden." (de Guehery 1927, S. 123)
Polizeirufsäule-Kontakt Bürger-Polizei
"Die Polizeirufsäule soll ... die infolge der organisatorischen Veränderungen innerhalb der Polizei evtl. auftretenden Kontaktlücken zwischen der Bevölkerung und der Polizei schließen. Sie ermöglicht es dem Bürger, sich in allen Anliegen - seien es Hilfeersuchen, allgemeine Auskünfte oder sachdienliche Hinweise - direkt an die Polizei zu wenden." (Hoffmann 1959, S. 96)
Polizeirufsäule: "... eigentliche Aufgabenstellung, eine Brücke zwischen der Bevölkerung und der Polizei zu sein und die Polizei bei der Wahrnehmung ihrer stetig größer werdenden Obliegenheiten helfend zu unterstützen ..." (Hoffmann 1959, S. 97)
"Nach den bisherigen Erfahrungen ist die Inanspruchnahme [der Rufsäule] jedoch zufriedenstellend. So wurden über eine Polizeirufsäule in einem Monat 12 Hilfeersuchen, 13 Unfallmeldungen, 3 Meldungen über Straftaten und 65 Auskunftsersuchen an die Polizei gerichtet. In mehreren Fällen konnten Rechtsbrecher infolge der schnellen Benachrichtigung über die Rufsäulen auf frischer Tat von der Polizei gefaßt werden. Auch erfolgte verschiedentlich die erste Benachrichtigung der Polizei bei Ausbruch eines Feuers über die Rufsäule. In noch stärkerem Maße haben die Säulen in den Fällen ihre Existenzberechtigung auf lange Zeit erwiesen, in denen mit ihrer Hilfe verunglückte oder plötzlich erkrankte Menschen auf schnellstem Wege ärztlicher Hilfe zugeführt werden konnten." (Hoffmann 1959, S. 96)
"Eine mißbräuchliche Benutzung der Rufsäulen tritt relativ selten auf. Zum Einsatz der Funkstreifenwagen kommt es in solchen Fällen jedoch kaum, da der Beamte aus der Art des Anrufs zu erkennen vermag, ob es sich um ein ernstes Ersuchen handelt oder nicht." (Hoffmann 1959, S. 96)
Emergency-Melder, Aufnahme Ley, New York, August 2001
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Quellen
Bügler, R. [Abteilungsdirektor der Siemens & Halske A.=G]: Die erste Polizeimeldeanlage in Deutschland: Berlin=Mitte, in: Siemens Zeitschrift, 4, 6/1924, S. 155-159
de Guehery [Dr. Jur, Präsident der Sächsischen Staatspolizeiverwaltung]: Die Mechanisierung der sächsischen Polizei, in: Dressler, Oskar [Hofrat Dr; Schriftleiter]: Große Polizei-Ausstellung in Wort und Bild. Internationaler Polizeikongreß. Wien 1927, S. 119-127
Eckhardt, Günther [Dipl.-Ing.]: Notrufsystem 73, in: Zeitschrift für das Post- und Fernmeldewesen (ZPF), 21/1973, S. 797-801
Gramatte, Walter [Polizeidirektor im Hessischen Ministerium des Innern]: Notmeldesystem. Geschichte - Dokumentation - Richtigstellung, in: PTV 3/1978, S. 89-101; und Fortsetzung in: PTV 6/1978, S. 242-248
Hoffmann, Josef [Polizeioberkommissar]: Polizei-Notrufanlagen, in: PTV Sonderausgabe 1958, S. 458-459
Hoffmann [Polizeihauptkommissar, Kreispolizeibehörde Essen]: Die Polizeirufsäule - Helfer für Bürger und Polizei, in: PTV Sonderausgabe V/1959, S. 94-97
Hörath [Polizei-Hauptkommissar, Düsseldorf]: Warum wieder Polizeistraßenmelder? in: PTV 11/1957, S. 14-17
Internationale Polizeitechnische Ausstellung. Karlsruhe 1925
Lein, Fritz [Direktor der Berliner Notruf A.G.]: Polizeimelderanlagen mit Anschlußmöglichkeit für das Privatpublikum, in: Die Polizei 19/1926, S. 559-561
Peuker, Alfred [Polizeikommissar]: Geschichte und Zukunft des Fernsprechwesen der Polizei, in: PTV Sonderausgabe I/1967, S. 5-37
Ministerial-Blatt für die Preußische innere Verwaltung. Berlin 1926
Schmidt, Otto [Polizeihauptmann, Karlsruhe]: Das Mappensystem des Polizeirufes in Karlsruhe, in: Die Polizei 21/1930, S. 498-500
Quellennachweis "Polizeirufsäulen": Sonderausgabe der Fachzeitschrift Polizei Technik Verkehr (PTV) 1958, S. 459; PTV 1958, 4, S. 317
Scholl, Hermann [Erster Polizeihauptkommissar, Frankfurt am Main]: Überfall- und Einbruchmeldeanlagen - Hilfsmittel polizeilicher Gefahrenabwehr und Strafverfolgung, in: PTV 1/1977, S. 57-62
Voit, L. [Polizeioberstleutnant. Leiter des Nachrichtentechnischen Amtes des Polizeipräsidiums Berlin]: Polizeieigene Fernsprechanlagen, in: Die Polizei 18/1928, S. 590 ff.
Voit, L.: Die Polizei-Straßenmelder- und Polizei-Notrufanlage der Polizeiverwaltung Berlin, in: Telegraphen- und Fernsprech-Technik 8/1932, S. 214-218