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"Grundlegende Haltungen sind wohl jene, die sich nur langsam ändern. Kein Individuum kann die ganze Gesellschaft reorganisieren. Doch wirkt man durch die eigene Haltung ständig auf die Gesellschaft ein..."

George Herbert Mead

 

"...es gibt ein lebendiges Wesen (der Mensch, T.L.), zu dessen wichtigsten Eigenschaften es gehört, zu sich selbst Stellung nehmen zu müssen, wozu eben ein 'Bild', eine Deutungsformel notwendig ist. Zu sich selbst heißt: zu den eigenen, wahrgenommenen Antrieben und Eigenschaften - aber auch zu seinesgleichen, zu anderen Menschen, denn auch deren Behandlung wird davon abhängen, für was man sie hält, und für was man sich selbst hält." 

Arnold Gehlen

 

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Predigt des Erzbischofs von München und Freising bei der Einführung des Beauftragten der Deutschen Bischofskonferenz für die Polizeiseelsorge, Weihbischof Gerhard Pieschl, Limburg, am 8. Mai 1979 in München

Joseph Kardinal Ratzinger: Dienst am Recht ist Dienst an der Freiheit 

Der Dienst der Polizei ist in dem unruhigen Jahrzehnt, in dem wir stehen, von manchen ins Zwielicht gerückt worden. Er wurde jungen Menschen geschildert als Dienst an der Erhaltung der bestehenden Machtverhältnisse, als ein Instrument der Herrschenden, die in Wahrheit Unterdrücker seien. Der große moralische Auftrag gehe aber nicht dahin, Macht zu erhalten oder gar zu verfestigen, sondern sie zu verändern, um eine befreite Gesellschaft heraufzuführen. Auf diesem Hintergrund ist der anarchistische Terror zu einem europäischen Phänomen geworden, vor dem wir fassungslos und weithin noch hilflos stehen. Beunruhigend ist, daß sich ihm gerade solche junge Menschen geöffnet haben, die aus einer christlichen Vorgeschichte kamen. Ihnen wurde gesagt, Christentum sei seinem Wesen nach Rebellion gegen die bestehenden Mächte; Christus sei ein Aufrührer gegen die Herrschenden gewesen, und erst als das Christentum seinen Ursprung vergessen hatte, habe es sich mit ihnen verbündet. Nun gelte es das wahre Christentum neu zu entdecken: sein Sinn müsse es sein, an der Umkehrung aller be­stehenden Verhältnisse zu wirken - die Flamme des Aufruhrs auf die Erde zu werfen und nicht eher zu ruhen, als bis sie lichterloh brenne.

Eine Bemerkung in der heutigen Lesung (Apg 11,26) kann uns dazu helfen, dieser Sache etwas auf den Grund zu kommen. Dort wird uns berichtet, daß die Jünger Jesu Christi zum erstenmal in Antiochien - es muß um das Jahr 44 gewesen sein - den Namen Christen erhielten. Aus bestimmten sprachlichen Eigentümlichkeiten können wir mit ziemlicher Sicherheit erschließen, daß dieser Name den Gläubigen von der römischen Behörde gegeben wurde; er ist eine lateinische Wortbildung und gehört dem Sprachtyp des römischen Rechts zu.1)  Die Jünger Jesu wurden damit als die Clique des Christus, als die Partei des Christus bezeichnet; selbstverständlich wußte man in der römischen Verwaltung, daß dieser Christus als Verbrecher hingerichtet worden war. So gelten die Christen als die Clique eines Verbrechers und, weil sie sich seinem Entscheid anschließen, selbst als todeswürdig, sozusagen als Mitglieder einer verbrecherischen Organisation. Der Name Christ wurde damit zu einem Titel des Strafrechts: wer diesen Namen trug, dem brauchte weiter keine Schuld mehr nachgewiesen zu werden; der war damit als todeswürdig überführt.

Das Bekenntnis zum Martyrium

Umso merkwürdiger ist es, daß die Christen selbst diese Bezeichnung übernahmen, die sie doch dem Tod auslieferte. Sie begegnet uns schon im ersten Petrusbrief und mit großer Häufigkeit dann in der sogenannten Zwölf-Apostellehre und in den Ignatiusbriefen, zwei Textgruppen, die wohl um das Jahr 100 im Bereich von Antiochien entstanden sind. Wie kann man es verstehen, daß die Christen ausgerechnet diesen Namen aufgriffen, der doch im wörtlichen Sinn lebensgefährlich für sie war, ja sogar auf ihn stolz gewesen sind? Nun, die Christen gaben den Römern auf eine bestimmte Weise recht. Sie sagten: Ja, wir haben den Lebensentscheid Jesu Christi und damit auch seinen Todesentscheid übernommen. Wir sind in sein Leben eingetreten und wissen, daß dies bedeutet, sich auch seinem Tod auszusetzen. Aber wir glauben, daß wir gerade in der Beteiligung an seinem Tod das wirkliche Leben finden. Die Annahme der Bezeichnung "Christ" ist das Bekenntnis zum Martyrium, Ausdruck der Martyriumsbereitschaft.2) Christ und Märtyrer bedeutet eigentlich dasselbe. Wenn wir uns Christen nennen, dann ist dieses Bekenntnis im Stillen immer noch darin enthalten.

Und in der Tat: Die ganze Geschichte hindurch ist dieser Zusammenhang wahr geblieben, und er ist es heute mehr denn je. Denken wir etwa an die Märtyrer, die in den zwanziger und dreißiger Jahren in Mexiko für Christus ihr Blut vergossen haben oder an die Märtyrer des III. Reiches - Edith Stein, Maximilian Kolbe, um nur zwei Namen für viele zu nennen - oder an Männer wie Kardinal Mindszenty, Kardinal Stepinac und an die vielen ungenannten Zeugen, die heute in den Gefängnissen kommunistischer Staaten um ihres Glaubens willen leiden, in psychiatrischen Anstalten mißhandelt und seelisch zerstört werden; an die ungezählten Opfer des Terrors in Äthiopien, in Uganda, in Mozambique, in Indochina ...

Der Märtyrer ist kein Rebell

Christentum und Martyrium gehören zusammen, ja, aber der Märtyrer ist etwas ganz anderes als der Rebell. Christus ist als Martyrer gestorben, nicht als Rebell. Den Rebellen gab es auch: er hieß Barabbas, und bei ihm trat ein, was Christus zu Pilatus gesagt hatte: "Wäre mein Reich von dieser Welt, so würden die Meinen für mich kämpfen" (Jo 18,36). Für Barabbas stieg man auf die Barrikaden, er wurde von den Seinigen freigeschrien - für Christus gab es keine Demonstrationen, und er wollte sie auch nicht.3)  Worin aber besteht nun der Unterschied zwischen Märtyrer und Rebell? Das wird deutlich, wenn wir auf die erste Stelle hinschauen, in der ein Christ sich selbst als Christ bezeichnet: auf 1 Petr 4,16. Der heilige Petrus sagt da zu den Christen: "Es darf nicht vorkommen, daß einer von euch als Mörder oder als Dieb oder als Schadenstifter oder als Aufrührer unter Anklage kommt und verurteilt wird; wenn aber einer als Christ leidet, auf den Titel 'Christ' hin, dann braucht er sich nicht zu schämen, sondern soll Gott verherrlichen in diesem Namen."4)

Aus diesem Text wird ersichtlich, daß es für den Christen zum Kern seines christlichen Entscheids gehört, sich an das Recht zu halten, auch sogar in einem Staat, in dem er selbst rechtlos ist. Auch da gilt das Wort Jesu "Gebt dem Kaiser was des Kaisers ist" (Mt 22,21). Deswegen haben die Christen auch in den Jahrhunderten der Verfolgung für den Kaiser gebetet: Mitten in der Zeit blutiger Bedrückung werden die Christen schon im Neuen Testament - im 2. Timotheusbrief (2,2) - aufgefordert, "für die Kaiser zu beten und für diejenigen, die in führenden Stellungen sind".5)  Die Christen haben sich geweigert, den Herrscher anzubeten, aber sie haben unaufgefordert     f ü r  ihn gebetet und für den Erhalt des Staates. Schon im 2. Jahrhundert haben sie in Anspruch genommen, daß sie, die Angeklag­ten und Verfemten es eigentlich seien, die durch ihr Leben den Staat und die Gesellschaft zusammenhielten, sie vor dem Untergang bewahrten.6)

Unrecht ist kein Weg zum Recht

Zum Lebensentscheid Jesu Christi, den die Christen aufnehmen, gehört die Überzeugung, daß das Recht nicht durch Unrecht hergestellt werden kann: Das Unrecht ist nie ein Weg zum Recht, die Gewalt nie ein Weg zur Freiheit, die Barbarei nie ein Weg zur Menschlichkeit. Für den Christen gilt die Wegwei­sung der 10 Gebote unumstößlich; Christus hat sie ja nicht abgeschafft, sondern sie vertieft, gereinigt und so bekräftigt. In ihnen sind die grundlegenden Rechtsverhältnisse des Menschen - Familie, Ehe, Eigentum, Ehre - in einer dem staatlichen Recht vor ausgehenden Weise geregelt und damit auch das Recht selbst als grundlegende Ordnung menschlichen Lebens vorgegeben. Durch die Zerstörung des Rechts wird der Mensch nicht frei, sondern unfrei. Das Recht ist die Gewähr seiner Freiheit.

Nun gibt es freilich auch dies, daß staatliche Gewalt Unrecht zu Recht er klärt, wie dies der Fall war, wenn der Glaube an den einen Gott in Jesus Christus verfolgt und die Anbetung eines Menschen geboten wurde. Aber auch dann galt für die Christen als selbstverständliche Regel, alle jene Teile des staatlichen Rechts einzuhalten, die nicht in Widerspruch zu Gottes Gebot stehen; alles dies behält für sie seinen Rechtscharakter, auch wenn es von unrechter Macht gesetzt ist. Der Christ weigert sich lediglich - und dies unumstößlich - Unrecht zu tun, auch wenn staatliche Gewalt es zu Recht erklärt; er ist bereit, dafür zum Märtyrer zu werden und so noch einmal für die Unantastbarkeit des Rechts einzutreten.

Eine neue Gesellschaft durch die Kraft des Glaubens

Durch ihr Leiden haben die Christen die Schranke zwischen Recht und Unrecht markiert, mit ihrem Leiden dem Unrecht die Grenze gesetzt. Die Märtyrer sind als Zeugen Jesu Christi zugleich Zeugen für die Unantastbarkeit des Rechts, indem sie sich weigern, Unrecht zu tun und gerade in dieser Weige­rung mit ihrem Leben für das Recht einstehen. Auf solche Weise haben sie eine neue Gesellschaft heraufgeführt, die Welt zum besseren verwandelt: durch die Kraft ihres Glaubens, durch die Kraft des Guten, die sie in die Welt hin eingetragen haben.

Was folgt daraus? Der Dienst am Recht und für den Erhalt des Rechts, wie ihn die Polizei tut, ist ein wirklich sittliches und dem christlichen Glauben gemäßes Tun. Das möchte ich in aller Deutlichkeit sagen und all denen danken, die oft unter Lebensgefahr für den Bestand des Rechts und damit der Freiheit und der Würde des Menschen diesen ihren Dienst tun. Unser aller Aufgabe aber wird und muß es sein, durch unser Leben und durch unsere Überzeugungen dafür zu sorgen, daß nie wieder Unrecht zu Recht erklärt werden kann, nie wieder der Dienst des Rechts mit dem des Unrechts verquickt werde, nie wie der der Mißbrauch des Rechts durch die Macht auch das Recht ins Zwielicht rücke.

Wir haben im heutigen Evangelium das Wort von Christus dem Hirten gehört (Jo 10,22-30). In der Sprache der Alten ist der Hirte, dessen Stab die Herde auf den rechten Weg weist, auch der Wahrer des Rechts.7)  Wir wollen den Herrn darum bitten, daß er unser Volk allezeit auf dem Weg des Rechts erhalte und daß er uns schenke, treue Diener des Guten zu sein.

Anmerkungen:

1)     Vgl. E. Peterson, Christianus, in: ders., Frühkirche, Judentum und Gnosis (Freiburg 1959) 64-87. Dort weitere Literatur.

2)     Vgl. neben Peterson K. Bommes, Weisen Gottes (Köln 1976) 30-35; J. Ratzinger, Prinzipien christlicher Moral (Einsiedeln 1975) 53 ff.

3)     Vgl. M. Hengel, War Jesus Revolutionär? (Stuttgart 1970); O. Cullmann, Jesus und die Revolu­tionären seiner Zeit (Tübingen 1970).

4)     Für die Übersetzung "Schadenstifter" und "Anführer" verweise ich auf W. Bauer, Wörterbuch zum Neuen Testament (Berlin 1958), s.v.

5)     Vgl. dazu die schöne Auslegung bei H.U. von Balthasar, Thessalonicher- und Pastoralbriefe (Einsiedeln 1955) 33 f.

6)     So im sog. Diognetbrief 5/6, dazu B. Altaner - A. Stuiber, Patrologie (Freiburg 1966) 77 f. Diese Aussage trotz und bei einer sehr kritischen Stellung gegenüber dem römischen Staat auch bei Origenes (ca. 195-253/254); dazu J. Ratzinger, Die Einheit der Nationen. Eine Vision der Kirchenväter (Salzburg 1971) 61-66.
 

7)     Vgl. das Material bei J. Jeremias "poimän" in: ThWNT VI 484-498.

 

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