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BERUFSETHIK


"Grundlegende Haltungen sind wohl jene, die sich nur langsam ändern. Kein Individuum kann die ganze Gesellschaft reorganisieren. Doch wirkt man durch die eigene Haltung ständig auf die Gesellschaft ein..." George Herbert Mead

"...es gibt ein lebendiges Wesen (der Mensch, T.L.), zu dessen wichtigsten Eigenschaften es gehört, zu sich selbst Stellung nehmen zu müssen, wozu eben ein 'Bild', eine Deutungsformel notwendig ist. Zu sich selbst heißt: zu den eigenen, wahrgenommenen Antrieben und Eigenschaften - aber auch zu seinesgleichen, zu anderen Menschen, denn auch deren Behandlung wird davon abhängen, für was man sie hält, und für was man sich selbst hält." Arnold Gehlen

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Joseph Kardinal Ratzinger                                                                                      

Dienst am Recht ist Dienst an der Freiheit

Der Dienst der Polizei ist in dem unruhigen Jahrzehnt, in dem wir ste­hen, von manchen ins Zwielicht gerückt worden. Er wurde jungen Menschen geschil­dert als Dienst an der Erhaltung der bestehenden Machtverhält­nisse, als ein Instrument der Herrschenden, die in Wahr­heit Un­terdrücker seien. Der große moralische Auftrag gehe aber nicht dahin, Macht zu erhal­ten oder gar zu ver­festigen, sondern sie zu verän­dern, um eine be­freite Gesellschaft heraufzu­füh­ren. Auf diesem Hinter­grund ist der anar­chistische Terror zu einem eu­ropäi­schen Phänomen geworden, vor dem wir fassungslos und weithin noch hilflos stehen. Beunruhigend ist, daß sich ihm gerade solche junge Menschen geöffnet haben, die aus einer christli­chen Vorgeschichte kamen. Ihnen wurde gesagt, Christentum sei seinem Wesen nach Rebellion gegen die beste­henden Mächte; Christus sei ein Aufrührer gegen die Herrschenden ge­wesen, und erst als das Christentum sei­nen Ursprung vergessen hatte, habe es sich mit ihnen verbün­det. Nun gelte es das wahre Chri­stentum neu zu entdecken: sein Sinn müsse es sein, an der Umkehrung aller be­stehenden Ver­hältnisse zu wirken - die Flam­me des Aufruhrs auf die Erde zu werfen und nicht eher zu ruhen, als bis sie lichterloh brenne.

Eine Bemerkung in der heutigen Lesung (Apg 11,26) kann uns dazu hel­fen, dieser Sache etwas auf den Grund zu kommen. Dort wird uns berichtet, daß die Jünger Jesu Christi zum erstenmal in Antiochien - es muß um das Jahr 44 ge­wesen sein - den Namen Christen erhielten. Aus be­stimmten sprachlichen Ei­gentümlichkeiten können wir mit ziemli­cher Sicherheit erschließen, daß die­ser Name den Gläubigen von der römischen Behörde gegeben wurde; er ist ei­ne lateini­sche Wortbildung und gehört dem Sprachtyp des römischen Rechts zu.  1)  Die Jünger Je­su wurden damit als die Clique des Christus, als die Par­tei des Christus bezeichnet; selbstver­ständlich wußte man in der römischen Verwal­tung, daß dieser Christus als Verbrecher hinge­richtet worden war. So gelten die Christen als die Clique eines Verbrechers und, weil sie sich seinem Entscheid anschließen, selbst als todeswürdig, sozusagen als Mitglieder einer verbre­cherischen Organi­sation. Der Name Christ wurde damit zu einem Titel des Strafrechts: wer diesen Namen trug, dem brauchte wei­ter keine Schuld mehr nachgewiesen zu werden; der war damit als to­deswürdig überführt.

Das Bekenntnis zum Martyrium

Umso merkwürdiger ist es, daß die Christen selbst diese Bezeichnung über­nahmen, die sie doch dem Tod auslieferte. Sie begegnet uns schon im er­sten Petrusbrief und mit großer Häu­figkeit dann in der sogenann­ten Zwölf-Apo­stellehre und in den Ignatiusbriefen, zwei Textgrup­pen, die wohl um das Jahr 100 im Bereich von Antiochien entstanden sind. Wie kann man es verstehen, daß die Christen ausgerechnet diesen Na­men auf­griffen, der doch im wörtli­chen Sinn lebensgefährlich für sie war, ja sogar auf ihn stolz gewesen sind? Nun, die Christen gaben den Römern auf eine bestimmte Weise recht. Sie sag­ten: Ja, wir haben den Lebensentscheid Je­su Christi und damit auch seinen Todesentscheid übernommen. Wir sind in sein Leben einge­treten und wissen, daß dies bedeutet, sich auch seinem Tod auszusetzen. Aber wir glauben, daß wir gerade in der Beteiligung an seinem Tod das wirkliche Leben finden. Die Annahme der Bezeichnung "Christ" ist das Bekenntnis zum Mar­tyrium, Aus­druck der Martyriumsbe­reit­schaft.  2)  Christ und Martyrer bedeutet eigent­lich dasselbe. Wenn wir uns Christen nennen, dann ist dieses Bekenntnis im Stillen immer noch darin enthalten.

Und in der Tat: Die ganze Geschichte hindurch ist dieser Zusammen­hang wahr geblieben, und er ist es heute mehr denn je. Denken wir etwa an die Mar­tyrer, die in den zwanziger und drei­ßiger Jahren in Mexiko für Chri­stus ihr Blut vergossen haben oder an die Martyrer des III. Rei­ches - Edith Stein, Maximilian Kolbe, um nur zwei Namen für viele zu nennen - oder an Männer wie Kardinal Mindszenty, Kardinal Stepinac und an die vielen ungenannten Zeugen, die heute in den Gefängnissen kommunistischer Staaten um ihres Glaubens willen leiden, in psych­ia­trischen Anstalten mißhandelt und seelisch zerstört werden; an die un­gezählten Opfer des Terrors in Äthiopien, in Uganda, in Mozambique, in Indochina ...

Der Martyrer ist kein Rebell

Christentum und Martyrium gehören zusammen, ja, aber der Martyrer ist et­was ganz anderes als der Rebell. Christus ist als Martyrer gestor­ben, nicht als Rebell. Den Rebellen gab es auch: er hieß Barabbas, und bei ihm trat ein, was Christus zu Pilatus gesagt hatte: "Wäre mein Reich von dieser Welt, so würden die Meinen für mich kämpfen" (Jo 18,36). Für Barabbas stieg man auf die Barrikaden, er wurde von den Seinigen freigeschrien - für Christus gab es keine De­monstrationen, und er wollte sie auch nicht.  3)  Worin aber besteht nun der Unterschied zwi­schen Martyrer und Rebell? Das wird deutlich, wenn wir auf die erste Stelle hinschauen, in der ein Christ sich selbst als Christ be­zeichnet: auf 1 Petr 4,16. Der heilige Petrus sagt da zu den Christen: "Es darf nicht vorkommen, daß einer von euch als Mörder oder als Dieb oder als Scha­denstifter oder als Aufrührer unter Anklage kommt und verurteilt wird; wenn aber einer als Christ leidet, auf den Titel 'Christ' hin, dann braucht er sich nicht zu schämen, sondern soll Gott verherrlichen in diesem Namen."  4)

Aus diesem Text wird ersichtlich, daß es für den Christen zum Kern seines christlichen Ent­scheids gehört, sich an das Recht zu halten, auch sogar in ei­nem Staat, in dem er selbst rechtlos ist. Auch da gilt das Wort Jesu "Gebt dem Kaiser was des Kaisers ist" (Mt 22,21). Deswegen haben die Christen auch in den Jahrhunderten der Verfolgung für den Kaiser gebetet: Mitten in der Zeit blutiger Bedrückung werden die Christen schon im Neuen Te­stament - im 2. Timo­theusbrief (2,2) - aufgefordert, "für die Kaiser zu be­ten und für diejeni­gen, die in führen­den Stellungen sind".  5)  Die Chris­ten haben sich gewei­gert, den Herr­scher anzubeten, aber sie ha­ben un­aufgefordert   f ü r   ihn ge­betet und für den Erhalt des Staates. Schon im 2. Jahrhundert haben sie in An­spruch genommen, daß sie, die Angeklag­ten und Verfemten es eigent­lich seien, die durch ihr Leben den Staat und die Gesellschaft zusam­menhielten, sie vor dem Untergang bewahrten.  6)

Unrecht ist kein Weg zum Recht

Zum Lebensentscheid Jesu Christi, den die Christen aufnehmen, gehört die Überzeugung, daß das Recht nicht durch Unrecht hergestellt werden kann: Das Unrecht ist nie ein Weg zum Recht, die Gewalt nie ein Weg zur Frei­heit, die Barbarei nie ein Weg zur Menschlichkeit. Für den Christen gilt die Wegwei­sung der 10 Gebote unumstößlich; Christus hat sie ja nicht ab­ge­schafft, son­dern sie vertieft, gereinigt und so bekräf­tigt. In ihnen sind die grundlegenden Rechtsverhältnisse des Menschen - Familie, Ehe, Eigen­tum, Ehre - in einer dem staatlichen Recht vor­ausgehenden Weise geregelt und damit auch das Recht selbst als grundlegende Ord­nung menschlichen Lebens vorgegeben. Durch die Zerstörung des Rechts wird der Mensch nicht frei, sondern unfrei. Das Recht ist die Gewähr seiner Freiheit.

Nun gibt es freilich auch dies, daß staatliche Gewalt Unrecht zu Recht er­klärt, wie dies der Fall war, wenn der Glaube an den einen Gott in Je­sus Christus verfolgt und die Anbetung eines Menschen geboten wurde. Aber auch dann galt für die Christen als selbstverständliche Regel, alle jene Teile des staatli­chen Rechts einzuhalten, die nicht in Widerspruch zu Got­tes Gebot stehen; al­les dies behält für sie seinen Rechtscharakter, auch wenn es von unrechter Macht ge­setzt ist. Der Christ weigert sich lediglich - und dies unumstößlich - Unrecht zu tun, auch wenn staatli­che Gewalt es zu Recht erklärt; er ist bereit, dafür zum Martyrer zu werden und so noch einmal für die Unantastbarkeit des Rechts einzutre­ten.

Eine neue Gesellschaft durch die Kraft des Glaubens

Durch ihr Leiden haben die Christen die Schranke zwischen Recht und Un­recht markiert, mit ihrem Leiden dem Unrecht die Grenze gesetzt. Die Marty­rer sind als Zeugen Jesu Christi zu­gleich Zeugen für die Un­antast­barkeit des Rechts, indem sie sich weigern, Unrecht zu tun und gerade in dieser Weige­rung mit ihrem Leben für das Recht einstehen. Auf solche Weise haben sie ei­ne neue Gesellschaft heraufgeführt, die Welt zum besse­ren verwandelt: durch die Kraft ih­res Glaubens, durch die Kraft des Gu­ten, die sie in die Welt hin­eingetragen haben.

Was folgt daraus? Der Dienst am Recht und für den Erhalt des Rechts, wie ihn die Polizei tut, ist ein wirklich sittliches und dem christlichen Glauben gemä­ßes Tun. Das möchte ich in aller Deutlichkeit sagen und all denen danken, die oft unter Lebensgefahr für den Bestand des Rechts und damit der Freiheit und der Würde des Menschen diesen ihren Dienst tun. Unser al­ler Aufgabe aber wird und muß es sein, durch un­ser Leben und durch unsere Überzeugungen dafür zu sorgen, daß nie wieder Unrecht zu Recht erklärt werden kann, nie wieder der Dienst des Rechts mit dem des Un­rechts verquickt werde, nie wie­der der Miß­brauch des Rechts durch die Macht auch das Recht ins Zwielicht rücke.

Wir haben im heutigen Evangelium das Wort von Christus dem Hirten ge­hört (Jo 10,22-30). In der Sprache der Alten ist der Hirte, dessen Stab die Herde auf den rechten Weg weist, auch der Wahrer des Rechts.  7)  Wir wollen den Herrn darum bitten, daß er unser Volk allezeit auf dem Weg des Rechts erhalte und daß er uns schenke, treue Diener des Guten zu sein.

Anmerkungen:

1)     Vgl. E. Peterson, Christianus, in: ders., Frühkirche, Judentum und Gnosis (Freiburg 1959) 64-87. Dort weitere Literatur.

2)     Vgl. neben Peterson K. Bommes, Weisen Gottes (Köln 1976) 30-35; J. Ratzinger, Prin­zi­pien christlicher Moral (Einsiedeln 1975) 53 ff.

3)     Vgl. M. Hengel, War Jesus Revolutionär? (Stuttgart 1970); O. Cullmann, Jesus und die Re­volu­tionären seiner Zeit (Tübingen 1970).

4)     Für die Übersetzung "Schadenstifter" und "Anführer" verweise ich auf W. Bauer, Wör­ter­buch zum Neuen Testament (Berlin 1958), s.v.

5)     Vgl. dazu die schöne Auslegung bei H.U. von Balthasar, Thessalonicher- und Pastoral­briefe (Einsiedeln 1955) 33 f.

6)     So im sog. Diognetbrief 5/6, dazu B. Altaner - A. Stuiber, Patrologie (Freiburg 1966) 77 f. Diese Aussage trotz und bei einer sehr kritischen Stellung gegenüber dem römischen Staat auch bei Origenes (ca. 195-253/254); dazu J. Ratzinger, Die Einheit der Nationen. Eine Vision der Kir­chenväter (Salzburg 1971) 61-66.

7)     Vgl. das Material bei J. Jeremias "poimän" in: ThWNT VI 484-498.


Predigt des Erzbischofs von München und Freising bei der Einführung des Beauftragten der Deutschen Bischofskonferenz für die Polizeiseel­sorge, Weihbischof Gerhard Pieschl, Lim­burg, am 8. Mai 1979 in München

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Im Moment bereite ich weitere Inhalte für diesen Bereich vor. Vielen Dank für Ihr Interesse!

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